Geschichte der Menschenrechte

Ausstellung Zanvit: "Menschenrechte"; Zollikerberg

Nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt der internationale Schutz von Menschenrechten als Antwort auf die Verbrechen der NS-Zeit. Schon in der Charta der Vereinten Nationen vom Juni 1945 vorbereitet, hat die UNO am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen, die später ergänzt wurde durch eine große Zahl von Resolutionen, Menschenrechtspakten, Verträgen und Beschlüssen zu Einzelfragen, allerdings für den einzelnen Bürger letztlich ebenso unverbindlich wie Artikel 7 der Schlussakte von Helsinki über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von 1975, in dem die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wurde. Denn ein gerichtlicher Schutz für den einzelnen war damit nicht verbunden.

Ganz anders als für die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die der Europarat 1950 beschlossen hat. Denn gleichzeitig wurde hier die Errichtung eines Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vereinbart, an den sich jetzt die Bürger von inzwischen 40 Mitgliedstaaten wenden können, wenn sie in ihren Menschenrechten verletzt worden sind und im eigenen Staat alle gerichtlichen Möglichkeiten ohne Erfolg erschöpft haben.

So sind die Menschenrechte allmählich sogar in das Völkerrecht eingedrungen, nachdem sie ursprünglich nur als Rechte gegen den eigenen Staat entstanden sind. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, denn sie ist eine Folge der allgemeinen Globalisierung. Zur Zeit hat sie einen gewissen Höhepunkt erreicht mit der Herausbildung eines internationalen Strafrechts zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen, also mit der Errichtung des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag 1993, des Ruanda-Tribunals in Arusha 1994 und mit der Vereinbarung über einen allgemeinen Internationalen Strafgerichtshof auf einer Staatenkonferenz in Rom 1998.

Ausstellung Zanvit: "Menschenrechte" ; Solothurn